Als Logopädin arbeite ich weisungsgebunden an einen Arzt, d.h. Sie suchen immer erst den Arzt Ihres Vertrauens auf und wenden sich danach an mich, Ihre Logopädin.
Vom Arzt erhalten Sie eine Heilmittelverordnung, die in der Regel 10 Therapien beinhaltet.
Als erwachsener Patient zahlen Sie eine Verordnungsgebühr von 10,00 €, sowie einen Eigenanteil von 10 % auf die Abrechnungssumme. Dies ist gesetzlich so geregelt und wird am Ende der Behandlung von mir in Rechnung gestellt. In besonderen Fällen ist eine Befreiung möglich.
Da ich eine Wartezeit habe, möchte ich Sie bitten, erst bei der Terminabsprache die Verordnung vom Arzt abzuholen. Denn die Behandlung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erstellungsdatum beginnen.